Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 genehmigt und verkündet.
Obwohl die UDHR (The Universal Declaration of Human Rights) als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter besitzt, wird sie im Allgemeinen als Bestandteil des Rechts der Vereinten Nationen und als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Mit Übersetzungen in mehr als 300 Sprachen (Quelle: Office of the High Commissioner for Human Rights) ist sie einer der am meisten übersetzten Texte.
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